Känguru Nachmittagsbetreuung
Förderverein der Rabenschule Wallrabenstein e.V.
 

Fragen und Antworten


 Ab dem Schuljahr 2025/26 übernimmt die Betreuung die Taunuswichtel gGmbh, die extra zu diesem Zweck als eine gemeinnützige Firma gegründet wurde. Was ändert sich für Kinder und deren Familien? Hier finden Sie alle wichtigen Antworten.


Wer ist zukünftig für die Leitung der Betreuungseinrichtung verantwortlich?

Die pädagogische Leitung bleibt nach wie vor bei Kerstin Struwe-Nowak. Die Trägerschaft der Einrichtung geht zum 01.08.2025 vom Förderverein der Rabenschule auf die Taunuswichtel gGmbH über.


Wer ist für die pädagogische Arbeit und Betreuung der Kinder zuständig?

Für die pädagogische Arbeit und Betreuung bleibt das bewährte Känguru-Team zuständig.

 


Wie hoch sind die Kosten für die Betreuung und was ist darin enthalten? 

An den Modul-Kosten verändert sich im kommenden Schuljahr 2025/26 nichts. Darin enthalten sind wie bisher die reinen Betreuungskosten. Das Essen für die Mensa oder die Ferienbetreuung müssen extra bezahlt werden.


Gibt es Änderungen zum bisherigen Bertreuungsmodell und den Zeiten? Kann ich mein Kind auch weiterhin für einzelne Tage oder Stunden anmelden? 

Die bisherigen Betreuungsmodule und Zeiten bleiben unverändert.


Brauche ich einen neuen Vertrag?

Ja, das Känguru/die Taunuswichtel kommen diesbezüglich auf Sie zu.


Wie läuft das mit dem Mittagessen zukünftig?

Es bleibt alles wie bisher, Mensakinder gehen in die Mensa, Brotbox-Kinder nehmen ihre Mahlzeit im Känguru ein. Wie sich die Zahlungs-Modalitäten für das Mensa-Essen zukünftig gestalten ist noch nicht bekannt. Hier warten wir auf Entscheidungen des Rheingau-Taunus-Kreises.


Wann startet die Übernahme durch die gGmbH?

Die Taunuswichtel gGmbH übernimmt zum 01.08.2025 die Trägerschaft der Känguru-Betreuung.


Welche Vertragslaufzeiten gelten für die Betreuung?

Solange der Betreuungsvertrag nicht von Elternseite gekündigt wird, verlängert er sich automatisch und läuft mit Verlassen der Rabenschule nach Beendigung des 4. Schuljahres aus.


Welche Fristen muss ich bei einer Kündigung des Betreuungsvertrages beachten?

Bisher gelten als Kündigungsfrist vier Wochen vor Halb- bzw. Schuljahresende. Mit Übernahme durch die Taunuswichtel gGmbH gilt eine 2-monatige Kündigungsfrist zum Halb- bzw. Schuljahresende.


Wie erfolgt die Kommunikation zwischen der Betreuungseinrichtung und den Eltern? Bekommen wir neue Ansprechpartner für die täglichen Fragen? 

Für die täglichen Fragen sind je nach Thematik alle Betreuerinnen, die Büro-Leitung sowie die pädagogische Leitung zuständig. Fragen zu Zahlungsmodalitäten, Bank-Angelegenheiten etc. werden über die Taunuswichtel geklärt. 


Gibt es Möglichkeiten zur Ferienbetreuung?

Ja, wie bisher.


Wie wird der Datenschutz der Kinder und Eltern gewährleistet?

Es gibt ein Formular zum Datenschutz. Die Wünsche der Eltern werden berücksichtigt.


Welche Aufgaben übernimmt die Taunuswichtel gGmbH?

Die Taunuswichtel gGmbH verwaltet die Betreuungsverträge ebenso wie das Personal. Außerdem kümmert sie sich um die Beantragung von Fördergeldern und arbeitet mit der Rabenschule und dem RTK zusammen.


Welche Aufgaben übernimmt das Känguru e. V. 

Der Förderverein der Rabenschule (ehemals Känguru e. V.) widmet sich seinem Kerngeschäft, der Unterstützung der Schule und Förderung aller Rabenschüler, vor allem in monetärer Form.


Sollten Sie darüber hinaus weitere Fragen haben, zögern Sie nicht uns anzusprechen.

 
 
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